Besucherregelung Coronavirus
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
wir reagieren auf die Ausbreitung des Coronavirus (2019-nCoV) und nehmen in diesem Zusammenhang insbesondere unsere Fürsorgepflicht für die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst.
Um das Risiko möglicher Ansteckungen gering zu halten, haben wir für Besucher unseres Hauses folgendes entschieden:
- Personen mit nachgewiesener Infektion durch Coronavirus ist der Zugang zum Werksgelände untersagt.
- Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Diese Personen dürfen wegen der Ansteckungsgefahr das Werksgelände nicht betreten.
- Für Personen, die zwar keinen bekannten Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sich jedoch ab dem 23.02.2020 in einem Risikogebiet aufgehalten haben, wird ebenfalls der Zugang zum Werksgelände untersagt.
Das Robert Koch Institut definiert aktuell folgende Regionen als Risikogebiete:
Internationale Risikogebiete
Italien Iran In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) In Österreich: Bundesland Tirol In Spanien: Madrid In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York
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